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Förderverein der KiTa der Stadt Hollfeld e.V.

Mitglied werden

Laden Sie hier den Mitgliedsantrag herunter und drucken Sie ihn aus. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bitte im Büro bei Hr. Lawatsch ab. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Link zum Antrag

Satzung

  • §1

    Name, Sitz, Geschäftsjahr

    Der Verein führt den Namen „Förderverein der Kita der Stadt Hollfeld e.V.“ und ist im Vereinsregister eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in 96142 Hollfeld. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kindergartenjahr (01.09. – 31.08. des Folgejahres).

  • §2

    Zweck des Vereins

    Die Aufgabe und der Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung der Aufgaben und Aktivitäten der Kita der Stadt Hollfeld.

    Anschrift: Kita der Stadt Hollfeld, Oberes Tor 8, 96142 Hollfeld.

    – Beschaffung und Errichtung von Spielgeräten.

    – Sammeln von Sach- und/oder Geldspenden.

    – Durchführung von Veranstaltungen der Kita.

    – Mitbestimmung bei der Planung und Durchführung von Renovierungs-,Ausbau- und Erweiterungsarbeiten am Gebäude, der Gestaltung der Außenanlagen, sofern eine Kostenbeteiligung des Fördervereins erfolgt.

  • §3

    Gemeinnützigkeit

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung vom 01.01.1977.

    Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder der Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens. Die Vereinsämter sind Ehrenämter.

  • §4

    Mitgliedschaft

    Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die satzungsmäßigen Ziele des Fördervereins finanziell und ideell unterstützen möchte. Dies geschieht in erster Linie durch Spendenbeiträge. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.

    Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Sie endet mit einer schriftlichen Austrittserklärung des Mitglieds, oder dessen Tod. Die Erklärungen sind jeweils wirksam, wenn sie vom Vorsitzenden abgezeichnet werden.

  • §5

    Organe des Vereins

    Die Organe des Vereins sind:

    – Die Vorstandschaft

    – Der Beirat

    – Die Mitgliederversammlung

  • §6

    Vorstand

    Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in.

    Der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein nach außen gerichtlich und außergerichtlich.

    Blockwahl ist zulässig.

  • §7

    Auflösung des Vereins

    Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

    Bei einer Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Hollfeld, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

  • §8

    Mitgliederversammlung

    Einmal jährlich, möglichst gegen Ende des 3. Quartals, anfangs des 4. Quartals des Jahres findet die Mitgliederversammlung statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Antrag von zwei Vorstandsmitgliedern oder aller Beiratsmitgliedern einzuberufen.

     

    Eine Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung vom Stellvertreter unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen in Textform, oder durch Aushang in der Kita mit Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.

     

    Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Sie ist zu protokollieren. In ihr legt der Vorstand den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung des abgelaufenen Kitajahres zur Beschlussfassung vor. Vorstand, Beirat und der/die Kassenprüfer/in werden jedes Kita Jahr gewählt.

     

    Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Eine Satzungsänderung, oder die Auflösung des Vereins muss von dreiviertel der anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern beschlossen werden.

  • §9

    Beirat

    Die Mitgliederversammlung wählt einen Beirat, der aus drei Personen besteht. Der Beirat nimmt an Sitzungen der Vorstandschaft teil.

    Der Beirat berät die Vorstandschaft in allen wichtigen Vereinsangelegenheiten. Er ist von der Vorstandschaft zu hören, ehe Verfügungen über das Vereinsvermögen getroffen werden, die die Summe von 1000,- € übersteigen.