Der Ministerrat hat beschlossen, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen auch im April und Mai 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu entlasten.
Dies erfolgt unter denselben Voraussetzungen wie schon im Januar, Februar und März 2021. Der Beitragsersatz ist also für Kinder möglich, die die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle im betreffenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen besucht haben (Bagatellregelung).